Der Verbrauchsausweis

günstiger, aber weniger aussagekräftig

Der Verbrauchsausweis ist preisgünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. 

KWh/m²a

Bei Nichtwohngebäuden kommen Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Hierzu werden die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt (Nutzerverhalten), lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch treffen.

Doch nicht immer ist der Energieverbrauchsausweis die zulässige Lösung. Folgende Auflagen müssen dafür erfüllt sein:

  • Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden.
  • Der Bauantrag  wurde nach dem 1. November 1977 gestellt.
  • Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet.

Das heist:

Besitzt die Immobilie weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 gestellt, so ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die Anforderungen bei Fertigstellung bereits erfüllt hatten.